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Zuständigkeit


Das Amtsgericht Münsingen ist erstinstanzliches Gericht in Zivil- und Strafsachen sowie Betreuungssachen.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".

Hinweise zur Erreichbarkeit finden Sie unter: Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit und Abteilungen/Serviceeinheiten

Bitte beachten Sie folgende Zuständigkeitskonzentrationen:

Familiengericht: Amtsgericht Reutlingen

Nachlassgericht: Amtsgericht Reutlingen

Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung: Amtsgericht Reutlingen

Güterrechtsregister: Amtsgericht Reutlingen

Insolvenzgericht: Amtsgericht Tübingen

Grundbuchamt: Amtsgericht Böblingen

Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie Vereinsregister: Amtsgericht Stuttgart

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