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Zuständigkeit
Das Amtsgericht Münsingen ist erstinstanzliches Gericht in Zivil- und Strafsachen sowie Betreuungssachen.
Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".
Hinweise zur Erreichbarkeit finden Sie unter: Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit und Abteilungen/Serviceeinheiten
Bitte beachten Sie folgende Zuständigkeitskonzentrationen:
Familiengericht: Amtsgericht Reutlingen
Nachlassgericht: Amtsgericht Reutlingen
Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung: Amtsgericht Reutlingen
Güterrechtsregister: Amtsgericht Reutlingen
Insolvenzgericht: Amtsgericht Tübingen
Grundbuchamt: Amtsgericht Böblingen
Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie Vereinsregister: Amtsgericht Stuttgart
