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Elektronische Führung und Neuordnung des Vereinsregisters 2015
Amtsgericht Münsingen
Schlosshof 3
72525 Münsingen
Elektronische Führung und Neuordnung
des Vereinsregisters 2015
Konzentration des Vereinsregisters zum Amtsgericht Stuttgart und
Umstellung auf den elektronischen Registerbetrieb ab Januar
2015.
Die Landesregierung hat im
September 2012 die „Konzentration und elektronische
Führung des Vereinsregisters“ beschlossen. Diese
Entscheidung beinhaltet den Auftrag an die Justiz, eine
zukunftsorientierte Registerführung in Vereinssachen
einzuführen. Im Zuge der Neuordnung der Vereinsregister werden
die bisherigen Vereinsregisterstandorte auf vier Amtsgerichte
konzentriert. Das Amtsgericht Stuttgart, neben den Amtsgerichten
Ulm sowie Freiburg und Mannheim eines der vier zentralen
Registergerichte, wird für den Landgerichtsbezirk
Tübingen zuständig sein. Die Eingliederung der bisherigen
Vereinsregister wird schrittweise durchgeführt.
Zum 12.01.2015 wird das
Vereinsregister des Amtsgerichts Münsingen zum Amtsgericht
Stuttgart konzentriert. Ab diesem Zeitpunkt ist ausschließlich
das Amtsgericht Stuttgart für die Führung des
Vereinsregisters zuständig.
Zum Internetauftritt des
Amtsgerichts Stuttgart gelangen Sie hier:
http://www.amtsgericht-stuttgart.de/pb/.Lde/1199596
Gleichzeitig wird die elektronische Registerführung
eingeführt. Nach dem derzeitigen Planungsstand beginnt die
Umschreibung des Münsinger Vereinsregisters am 29.12.2014.
In dieser Umstellungsphase kann für die Dauer von etwa
3 - 4 Wochenkeine Einsicht in das
Vereinsregister genommen und keine Registerabschrift erteilt
werden. Auch Eintragungen können in
dieser Zeit nicht vorgenommen werden.
Die Arbeiten können erst
danach beim aufnehmenden Gericht wieder aufgenommen werden.
Wir bitten um Verständnis, dass während dieser
aufwändigen Umschreibung der Auskunftsbetrieb nicht im
gewohnten Umfang aufrechterhalten werden kann. Möglicherweise
werden sich auch Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung
ergeben.
Nach Übernahme des Vereinsregisters durch das Amtsgericht Stuttgart muss die bisherige Registernummer ergänzt werden, um eine eindeutige Nummerierung zu erreichen. Das künftige Registerzeichen wird unter Voranstellung einer zweistelligen Kennziffer und Beibehaltung der bisherigen Registernummer sechsstellig fortgeführt, Zwischenräume werden durch Nullen aufgefüllt. Das Amtsgericht Münsingen erhält die Kennziffer 37.
Beispiel:
Amtsgerichtsbezirk
Münsingen
Die Registernummern lauten
bisher:
VR 1, VR 12, VR 123
Amtsgerichtsbezirk Münsingen erhält die Kennziffer 37
Die Registernummern lauten
künftig:
VR
370001, VR 370012, VR 370123
Briefbögen, auf denen die Vereinsregisternummer
aufgeführt ist, müssten ggfs. entsprechend angepasst
werden.
